Haftpflichtschadengutachten

Begutachtungen bei nicht selbst verschuldeten Unfällen

Kaskoschadengutachten

Begutachtungen bei selbstverschuldeten Unfällen

Bewertungsgutachten

Gebrauchtwagenbewertungen vor dem Fahrzeugkauf und Zustandsberichte für Leasingfahrzeuge

Vandalismusschadengutachten

Gutachten bei Beschädigungen durch Unbekannte

Wertgutachten

Gutachten für Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge

Teilkaskoschadengutachten

Gutachten bei Diebstahl-, Hagel-, Brand- und Sturmschäden sowie Wildunfällen und Überschwemmungsschäden

Reparaturbegleitungen

Reparaturabsprache und Begleitung der Reparatur in ihrer Fachwerkstatt

Lackgutachten

Lackschadengutachten und Lackschichtdickenmessungen

Beweissicherungsgutachten

Plausibilitätsprüfungen, Unfallrekonstruktionen, technische und Beweissicherungsgutachten

Transportschadengutachten

Begutachtungen bei Transportschäden

Häufig gestellte Fragen

 

Warum sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen?

Es gibt viele Gründe die dafür sprechen einen Sachverständigen einzuschalten. Unter anderem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Beweissicherung bei Unfallhergängen mit noch ungeklärter Schuldfrage, aber auch der Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall.

 

Warum benötigen Sie einen neutralen Sachverständigen? 

Die Qualifikation eines Sachverständigen und dessen Unabhängigkeit gewährleisten korrekte und unvoreingenommene Gutachten. Die Sachverständigen von DEKRA überzeugen zudem auch mit Fachkompetenz, Wissen über die neuesten Technologien bei der Aufnahme von Gutachten und einer bundesweiten Flächendeckung.

 

Warum genügt der Sachverständige der Versicherung des Unfallgegners oft nicht?

Sie sollten grundsätzlich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen.  Dieser sollte für Sie neben der Wertminderung und dem Restwert auch den Nutzungsausfall und den eigentlichen Schadenumfang vollständig ermitteln.

 

Reicht bei kleineren Schäden im Haftpflichtfall auch ein Kostenvoranschlag Ihrer Reparaturwerkstatt? 

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, weswegen es im Streitfall immer sicherer ist, ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen.

 

Wie teuer ist ein Sachverständigengutachten? 

Im Haftpflichtfall kommen auf den Geschädigten bei einem Schadenfall über der Bagatellschadengrenze keine Kosten zu, da die Versicherung des Unfallgegners die Kosten übernimmt. Beim Kaskoschaden werden die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei DEKRA berechnen sich die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand für das Gutachten.

 

Welche Aufgaben hat ein Sachverständiger?

  • Beweissicherung
  • Korrekte Ermittlung des Fahrzeugschadens
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Gegebenenfalls Ermittlung der Reparaturdauer
  • Gegebenenfalls Ermittlung der Wertminderung
  • Gegebenenfalls Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (Totalschaden)
  • Gegebenenfalls Ermittlung des Restwertes (Totalschaden)
  • Gegebenenfalls Nachbesichtigung bei Ausweitung der Reparatur
  • Nachbesichtigung oder Rechnungsüberprüfung bei Abweichung der Rechnung von den prognostizierten Reparaturkosten
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann der Sachverständige vor Gericht aussagen
  • Bestätigung der Reparaturausführung sowie Beurteilung der fachgerechten Ausführung der Unfallreparatur
  • Neben einem Gutachten zum Schaden gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gutachten.
    Dazu zählen Gutachten zur Rekonstruktion des Unfallhergangs, Gutachten zu Reifenschäden, Gutachten zu Brandursachen. Auch die Feststellung des Wertes Ihres Fahrzeuges, falls Sie dieses verkaufen wollen oder die Überprüfung eines Fahrzeuges, welches Sie gerne kaufen möchten, erledigt Ihr DEKRA Sachverständiger für Sie.
     

 

Was steht in einem Gutachten?

  • Technische Beschreibung Ihres Fahrzeuges
  • Erfassung von Sonderausstattungen
  • Beschreibung der Schäden am Fahrzeug
  • Dokumentation der Schäden durch Lichtbilder
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Ermittlung einer Wertminderung
  • Stellungnahme zu Altschäden (unreparierten Schäden)
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert vor dem Schadenereignis
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur
  • Restwert nach dem Unfall