| Nur ein Bagatellschaden? |
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An dem Fahrzeug waren im etwaigen Anstoßbereich zunächst nur eine gebrochene Stoßfängerverkleidung und eine Abplatzung an der Rückleuchte erkennbar. Die Schadenprognose lag bei ca. 1.000,- EURO.
Im Verlauf der Besichtigung stellte sich heraus, dass das An-spruchstellerfahrzeug aus voller Fahrt von einem anderen Fahrzeug kontaktiert wurde. Nach tiefgründiger Inaugenscheinnahme waren weitere, teilweise erhebliche Beschädigungen erkennbar. Im Einzelnen handelte es sich dabei um eine erhebliche Stauchung der Seitenwand und massive Verformungen am Radhaus im Bereich der Anbindung zum Heckblech. Die Stoßfängerverkleidung hatte an der Heckklappe angestoßen.
Die Heckklappe war im Kantenbereich leicht verbogen und verkratzt. Darüber hinaus wurde das rechte Hinterrad kontaktiert.
Zur Beseitigung des entstandenen Schadens waren schlussendlich mehr als 5.000,- Euro erforderlich. Auch der Anspruch auf eine Wertminderung war gegeben.
Achtung:
Versäumen Sie nicht Ihre Ansprüche zu sichern. Lassen Sie auch vermeintlich unerhebliche Schäden durch Ihren Sachverständigen in Augenschein nehmen. Er wird sie beraten und erkennen, ob ein Gutachten erforderlich ist. |



