Haftpflichtschadengutachten

Begutachtungen bei nicht selbst verschuldeten Unfällen

Kaskoschadengutachten

Begutachtungen bei selbstverschuldeten Unfällen

Bewertungsgutachten

Gebrauchtwagenbewertungen vor dem Fahrzeugkauf und Zustandsberichte für Leasingfahrzeuge

Vandalismusschadengutachten

Gutachten bei Beschädigungen durch Unbekannte

Wertgutachten

Gutachten für Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge

Teilkaskoschadengutachten

Gutachten bei Diebstahl-, Hagel-, Brand- und Sturmschäden sowie Wildunfällen und Überschwemmungsschäden

Reparaturbegleitungen

Reparaturabsprache und Begleitung der Reparatur in ihrer Fachwerkstatt

Lackgutachten

Lackschadengutachten und Lackschichtdickenmessungen

Beweissicherungsgutachten

Plausibilitätsprüfungen, Unfallrekonstruktionen, technische und Beweissicherungsgutachten

Transportschadengutachten

Begutachtungen bei Transportschäden

Es ist passiert, Sie hatten einen Unfall
 
Ob unverschuldet oder selbstverschuldet, ab jetzt können Sie viele Fehler machen und sich damit erhebliche Nachteile verschaffen. Nehmen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse etwas Zeit, um die folgenden Zeilen zu lesen.
 
Generell gibt es bei der Unfallabwicklung einiges zu beachten. Dazu gehört bereits die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen an der Unfallstelle.
 
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Nicht selbst verursachter Unfall
 
Im Haftpflichtschadenfall steht es jedem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dabei ist es völlig unerheblich ob dieser freiberuflich tätig ist oder einer Organisation angehört. Schließlich beauftragen Sie den Sachverständigen als Person ihres Vertrauens.  Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits ihren eigenen Sachverständigen angekündigt hat. Also – nehmen Sie ihr Recht wahr.
 
Bei einem nicht durch Sie verschuldeten Unfall (so genannter Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Dazu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und sofern eine Reparaturwürdigkeit gegeben ist, die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Bei ungeklärter Haftung werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
 
Aus dem Alltag eine Sachverständigen für Kraftfahrzeuge ergeben sich einige wichtige Erkenntnisse. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
 
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Selbst verschuldeter Unfall
 
Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug bei selbst verschuldeten Schäden (so genannter Kaskoschaden) und Teilkaskoschäden (je nach Versicherer Diebstahl-, Wild-, Brand- Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- Kurzschluss-, Glasbruch- und Explosionsschäden sowie Beschädigungen durch Marderbiss und Blitzeinschlag).   individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages (AKB) geregelt.
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