Haftpflichtschadengutachten

Begutachtungen bei nicht selbst verschuldeten Unfällen

Kaskoschadengutachten

Begutachtungen bei selbstverschuldeten Unfällen

Bewertungsgutachten

Gebrauchtwagenbewertungen vor dem Fahrzeugkauf und Zustandsberichte für Leasingfahrzeuge

Vandalismusschadengutachten

Gutachten bei Beschädigungen durch Unbekannte

Wertgutachten

Gutachten für Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge

Teilkaskoschadengutachten

Gutachten bei Diebstahl-, Hagel-, Brand- und Sturmschäden sowie Wildunfällen und Überschwemmungsschäden

Reparaturbegleitungen

Reparaturabsprache und Begleitung der Reparatur in ihrer Fachwerkstatt

Lackgutachten

Lackschadengutachten und Lackschichtdickenmessungen

Beweissicherungsgutachten

Plausibilitätsprüfungen, Unfallrekonstruktionen, technische und Beweissicherungsgutachten

Transportschadengutachten

Begutachtungen bei Transportschäden

Es ist passiert, Sie hatten einen Unfall
 
Ob unverschuldet oder selbstverschuldet, ab jetzt können Sie viele Fehler machen und sich damit erhebliche Nachteile verschaffen. Nehmen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse etwas Zeit, um die folgenden Zeilen zu lesen.
 
Generell gibt es bei der Unfallabwicklung einiges zu beachten. Dazu gehört bereits die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen an der Unfallstelle.
 
Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge. Sollten sie keine Kamera zur Hand haben, benutzen sie notfalls ihr Mobiltelefon. Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden. Fertigen Sie eine Unfallskizze an! Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte. Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie z.B. Provozierter Unfall, Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol bzw. Drogen oder einer anderen unklaren Sachlage sollten Sie die Polizei einschalten.
 
Notieren Sie sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Anschriften der Unfallgegner und der Zeugen, Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern oder durch ihren Sachverständigen ermitteln)
 
Generell haben Sie, egal ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht verschiedene Rechte aber auch Pflichten.