Haftpflichtschadengutachten

Begutachtungen bei nicht selbst verschuldeten Unfällen

Kaskoschadengutachten

Begutachtungen bei selbstverschuldeten Unfällen

Bewertungsgutachten

Gebrauchtwagenbewertungen vor dem Fahrzeugkauf und Zustandsberichte für Leasingfahrzeuge

Vandalismusschadengutachten

Gutachten bei Beschädigungen durch Unbekannte

Wertgutachten

Gutachten für Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge

Teilkaskoschadengutachten

Gutachten bei Diebstahl-, Hagel-, Brand- und Sturmschäden sowie Wildunfällen und Überschwemmungsschäden

Reparaturbegleitungen

Reparaturabsprache und Begleitung der Reparatur in ihrer Fachwerkstatt

Lackgutachten

Lackschadengutachten und Lackschichtdickenmessungen

Beweissicherungsgutachten

Plausibilitätsprüfungen, Unfallrekonstruktionen, technische und Beweissicherungsgutachten

Transportschadengutachten

Begutachtungen bei Transportschäden

Nicht selbst verursachter Unfall
 
Im Haftpflichtschadenfall steht es jedem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Dabei ist es völlig unerheblich ob dieser freiberuflich tätig ist oder einer Organisation angehört. Schließlich beauftragen Sie den Sachverständigen als Person ihres Vertrauens.  Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits ihren eigenen Sachverständigen angekündigt hat. Also – nehmen Sie ihr Recht wahr.
 
Bei einem nicht durch Sie verschuldeten Unfall (so genannter Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Dazu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und sofern eine Reparaturwürdigkeit gegeben ist, die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Bei ungeklärter Haftung werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
 
Aus dem Alltag eine Sachverständigen für Kraftfahrzeuge ergeben sich einige wichtige Erkenntnisse. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
 
  • Eine vollständige Beweissicherung durch ein Sachverständigengutachten mit Dokumentation der Beschädigungen und Ermittlung aller relevanten Daten wie z.B. Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung und ggf. weiterer Fahrzeugwerte ist eine zuverlässige Basis für die Schadenregulierung.
 
  • Beauftragen Sie nur den Sachverständigen Ihres Vertrauens. Hüten Sie sich vor Angeboten gegnerischer Haftpflichtversicherer, welche die Schadenabwicklung vollständig für Sie übernehmen wollen. Keine Versicherung hat etwas „zu verschenken“.
 
  • Die Beweissicherung durch ein Sachverständigengutachten wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang, die Schadenhöhe, Vor- bzw. Altschäden  oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
 
  • Ein Sachverständiger kann den Schadenumfang und den daraus resultierenden Reparaturweg vollständig erkennen. Die Durchführung einer Reparaturbegleitung in Ihrer Fachwerkstatt ermöglicht die vollständige und fachgerechte Beseitigung des Unfallschadens.
 
  • Die Höhe einer etwaigen Wertminderung  kann in der Regel erst durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Ohne ein unabhängiges Gutachten verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung.
 
  • Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen (konkrete Abrechnung) oder ob Sie die im unabhängigen Gutachten ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt haben möchten (fiktive Abrechnung).
 
  • Auch der Verkauf eines sach- und fachgerecht instand gesetzten Fahrzeuges macht die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Gutachten nebst Fotodokumentation kann ein potentieller Kaufinteressent den genauen Schadenumfang nachvollziehen.
 
  • Neben ihren Rechten, haben Sie als Geschädigter jedoch auch die Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens.